Ferienwohnung in Hawangen
Ulrike Disson | Tel. 08332/5455 | Froschgasse 5 | 87749 Hawangen

Unsere Hausordnung

Unsere Hausordnung regelt das Zusammenleben mit den Mietern in unserer Ferienwohnung. Sie enthält Rechte und Pflichten und gilt für alle Bewohner (Vermieter) und Gäste (Mieter und deren evtl. Gäste):


Ferienwohnung & Familie Disson
Froschgasse 5
87749 Hawangen
www.fewo-hawangen.de
Tel.: 08332 5455
Fax:08332 925706
e-Mail: info@fewo-hawangen.de


Die Hausordnung finden Sie auf der Homepage unter www.fewo-hawangen.de/hausordnung und zusätzlich liegt diese in schriftlicher Form in der Ferienwohnung aus. Mit der rechtsverbindlichen Buchung wird diese Hausordnung Vertragsbestandteil.
Unsere Hausordnung regelt das Zusammenleben mit den Mietern in unserer Ferienwohnung. Sie enthält Rechte und Pflichten und gilt für alle Bewohner (Vermieter) und Gäste (Mieter und deren evtl. Gäste):


Anreise


  1. Der Vermieter empfängt die Mieter üblicherweise nach Telefonischer Rücksprache. Übergibt die Wohnung in einem Ordnungsgemäßen Zustand sowie die Wohnungsschlüsse, erklärt den Besuchern die Örtlichkeiten und weist auf die Einhaltung der Hausordnung hin.

  • Zahlung der vor der Anreise vereinbarten Miete

    1. Der vereinbarte Mietpreis ist bei Anreise dem Vermieter in Bar gegen Quittung zu übergeben, es sei denn mit Firmen wurde rechtzeitig vor der Anreise der Mitarbeiter eine andere Regelung getroffen.

    Fahrzeuge


    1. PKW und Kleintransporter können nach Absprache mit dem Vermieter an den dafür vorgesehenen Stellen auf dem Grundstück abgestellt werden.
    2. Das waschen von Fahrzeugen ist auf dem Grundstück nicht gestattet.

    Sicherheit


    1. Zu ihrer Sicherheit befindet sich im Flur und in den Schlafzimmern je ein Rauchmelder .Der Feuerlöscher Klasse A, B ,C ist vor dem Badezimmereingang angebracht.
    2. Bitte halten sie die Wohnungstüre ständig geschlossen. Der Treppenaufgang und die Flure müssen als Fluchtwege immer frei gehalten werden.
    3. Das lagern von Feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie starke Gerüche verursachenden Materialien ist in der Ferienwohnung untersagt..
    4. Bei allen unvorhergesehenen Ereignissen und Schadensfällen, wie Feuer, Undichtigkeit, und sonstigen Mängeln am Gebäude selbst, als auch und den Elektro-, Trinkwasser-, und Abwassersystemen in der Ferienwohnung und im gesamten Haus ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen ( Persöhnlich oder per Funk: (08332 925707)
    5. Elektrische Anlagen und Schalter sind dann nicht mehr zu betätigen.

    6. Dachfenster sind bei Regen, Schneetreiben, Hagel und Unwetter geschlossen zu halten.

    7. Das benutzen von Elektrischen und anderen Geräten, die nicht zur Ausstattung der Ferienwohnung gehören, ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet.
    8. Das betretender der Ferienwohnung durch den Vermieter ist nach Information der Mieter zu den gewichtigen Gründen durch diesen jederzeit zu gestatten.

    Lärmschutz


    1. Jeder Mieter und jeder Mieterin ist dafür verantwortlich, dass unverhältnismäßiger Lärm in der Ferienwohnung, im Haus und auf dem Grundstück vermieden wird. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13°°- 15°° Uhr sowie zwischen 22°°- 7°° Uhr geboten.
    2. Bei Feiern aus besonderem Anlass ist der Vermieter rechtzeitig zu informieren.
    3. Das spielen von Instrumenten ist nicht gestattet.

    Lüften


    1. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu belüften. Dies erfolgt durch ein kurzes " Schocklüften " der entsprechenden Fenster.

    Rauchen


    1. Die gesamte Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung Dementsprechend ist das Rauchen in allen Räumen nicht gestattet.
    2. Das Rauchen außerhalb des Hauses, an den dafür vom Vermieter in der Einweisung benannten Orten auf dem Grundstück, ist gestattet.

    Wäsche


    1. Das Waschen von Wäsche und das Trocknen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.
    2. Dies kann nach Rücksprache mit dem Vermieter gegen ein entsprechendes Entgelt vereinbart werden und wird dann in den dafür geeigneten Räumen des Hauses durch den Vermieter realisiert.

    Haustiere


    1. Das Mitbringen von Hunden ist nach Genehmigung durch den Vermieter möglich. Die Genehmigung ist vor der Anreise einzuholen.
    2. Die genehmigten Vierbeiner dürfen nicht ohne Aufsicht in der Ferienwohnung gelassen werden.
    3. Das Mitführen oder die Unterbringung anderer Haustiere in der Ferienwohnung ist nicht gestattet.

    Abfälle und Mülltrennung

  • Während des Aufenthalts in der Ferienwohnung anfallender Hausmüll ist in den dafür vorgesehenen Behältern getrennt nach Bioabfall in der braunen Tonne, Papier/Pappe in der blauen Tonne und Restmüll in der schwarzen Tonne zu entsorgen.
  • Glas, Batterien und anderer Sondermüll ist dem Vermieter zu übergeben.
  • Das Entsorgen von Lebensmittelresten über die Toilettenspülung ist nicht gestattet. Den Biomüll bitte in einer Kunststofftüte an der schwarzen Tonne lagern. Wir kümmern uns um den Rest.

  • Reinigung


    1. Die Ferienwohnung ist während des Aufenthalts durch den Mieter in einem allgemein sauberen Zustand zu halten. Dazu sind handelsübliche Reinigungsmittel zu verwenden, deren Beschaffung dem Vermieter obliegt. Dabei sind die ortsüblichen hygienischen Regeln einzuhalten.
    2. Die Ferienwohnung ist durch den Mieter am Abreisetag bis um 10.00 Uhr besenrein zu verlassen, andere zeitliche Festlegungen bedürfen der Vereinbarung mit dem Vermieter. Die Abnahme erfolgt gemeinsam mit dem Vermieter. Bei Mängeln ist eine Nachbesserung durch den Mieter vorzunehmen.
    3. Die Endreinigung würd durch den Vermieter durchgeführt.

    Wohnungsabnahme und Abreise


    1. Die Abreise der Gäste erfolgt üblicherweise bis 10.00 Uhr. Andere Wünsche sind im Interesse der anschließend notwendigen Säuberung der Ferienwohnung durch den Vermieter und der Ankunft der nachfolgenden Gäste rechtzeitig durch die Mieter anzufragen und vom Vermieter bestätigen zu lassen.
    2. Die Abnahme der Ferienwohnung erfolgt gemeinsam zwischen dem Vermieter und den Gästen rechtzeitig vor deren Abreise.
    3. Werden durch den Vermieter bei der Begehung der Ferienwohnung Mängel oder Schäden festgestellt, die bei der Wohnungsübernahme durch die Mieter am Anreisetag nicht vorhanden waren, ist der Mieter verpflichtet, entweder unverzüglich für Abhilfe zu sorgen oder einen entsprechenden und angemessenen finanziellen Ausgleich zu leisten, der dem Wiederbeschaffungswert oder dem notwendigen Reparaturaufwand entspricht.
    4. Der Wohnungs- und Haustürschlüssel ist dem Vermieter zurückzugeben.

    Stornierungen


    1. Hier finden mietvertragsrechtliche Regelungen des BGB Anwendung: Danach ist eine Stornierungsmöglichkeit nicht vorgesehen! Aus Kulanzgründen verzichten wir bei Mitteilung der Nichtnutzung bis 7 Tage vor der geplanten Anreise auf eine 90%-ige Erstattung des vereinbarten Übernachtungspreises!

    Bei Verstößen gegen die Hausordnung durch die Gäste/Mieter sind diese auf die konkreten Verfehlungen durch den Vermieter eindeutig hinzuweisen. Im Wiederholungsfall ist der Vermieter berechtigt, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und ohne Anspruch auf Kostenerstattungen oder Ähnliches das Miet-/Vertragsverhältnis einseitig und fristlos zu kündigen. In diesem Fall ist die Ferienwohnung durch die Gäste/Mieter unverzüglich zu räumen und nach der festgelegten Begehung sofort zu verlassen.

    Hawangen, am 01.12.2015

    Familie Ulrike und Carlo Disson wünschen Ihnen, liebe Gäste, einen erholsamen und angenehmen Aufenthalt in unserer Ferienwohnung, in Hawangen und im Unterallgäu.

    Ausdrücklich freuen wir uns über alle Hinweise und Kritiken, die auch den nachfolgenden Gästen zugute kommen!

    Gerne können Sie unsere Ferienwohnung unter Facebook, Fanseite Fewo Hawangen im Internet bewerten.

    Ihre Vermieter